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Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Das Gesetz kann in seiner geltenden Fassung auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" abgerufen werden. Gemäß dem RVG richten sich unsere Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Streitwert. Je höher der so genannte Streitwert ist, desto höher sind auch die Gebühren. In gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert durch das Gericht festgelegt. Darüber hinaus gibt es außergerichtlich die Möglichkeit, mit Ihnen eine Stundenhonorarvereinbarung abzuschließen. Das bedeutet, dass in Abweichung vom RVG nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Anwalts entlohnt wird. Die Gebührenvereinbarung kann in Form einer Stundenhonorarvereinbarung oder auch in der Vereinbarung eines festen Pauschalhonorars erfolgen. Falls Sie Fragen zu den Rechtsanwaltsgebühren haben, so vereinbaren Sie einen Termin mit uns. |